Ihre Auftragslage könnte kaum besser sein, aber sieht es mit Ihren offenen Rechnungen genau so aus? Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie bei der Wahl eines Inkassounternehmens beachten und wann Sie eins beauftragen sollten.
Offene Rechnungen sind fehlendes Kapital
Irgendwann ist ein Punkt erreicht, an dem Schluss ist. Ihr Kunde bezahlt seine offenen Rechnungen nicht. Wenn Sie erfolglos gemahnt haben und Ihr eigenes Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte allerspätestens der Punkt erreicht sein, an dem Sie mit einem Inkassounternehmen reden. Unbezahlte Rechnungen sind schließlich nicht nur nervig, sondern es bleibt Kapital aus, dass Ihr Unternehmen sinnvoll investieren kann.
Mit einem Inkassounternehmen offenen Forderungen verhindern
Das Ihr Geschäftspartner in finanziellen Nöten steckt, können Sie anhand gewisser Signale von vornherein erkennen und sich dementsprechend vorbereiten. Es gibt viele Inkassounternehmen, die Inkasso zum kalkulierbaren Festpreis anbieten. Diese Dienstleister helfen Ihnen an dieser Stelle und gehen mit Ihnen durch die Geschäftsvorgänge Ihrer Kunden, damit es erst gar nicht zu irgendwelchen Komplikationen kommt. Der Service umfasst z. B. eine Warenkreditversicherung, das bereitstellen von Wirtschaftsauskünften, Faktoren, gewisse Scoring-Verfahren und Optimierung Ihres Debitorenmanagements.
Wann sollten Sie nun ein Inkassounternehmen mit einbeziehen?
Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Handel – egal welche Branche, alle warten in der Regel viel zu lange, bis sie einen Inkassodienstleister beauftragen. Sie haben die Möglichkeit, sofort ohne lästiges Mahnverfahren ein Inkassounternehmen mit ins Boot zu holen und so Ihr eigenes Unternehmen zu entlasten. In diesen Fall haben Sie jedoch keine Möglichkeit, die entstandenen Kosten, also den Verzugsschaden, bei Ihrem Schuldner geltend zu machen. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie selbst das Mahnverfahren durchführen. Außerdem räumen Sie so Ihrem Geschäftspartner die Gelegenheit ein, seiner Zahlungspflicht doch noch nachzukommen.
Eine Mahnung können Sie unmittelbar nach Verzug der Zahlung erteilen, was in den meisten Fällen nach 30 Tagen der Fall ist. Sollten Ihre Mahnungen ohne Erfolg bleiben, ist dies der perfekte Zeitpunkt, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Da auch das korrekte Mahnverfahren sehr zeitaufwendig ist, bieten viele Inkassodienstleister auch Mahnservices an.
Wer kann ein Inkassounternehmen engagieren?
Im Grunde lässt sich die Frage sehr leicht beantworten, nämlich jeder. Denn wer eine ausstehende Forderung hat und dabei Hilfe benötigt, kann mit einem Inkassounternehmen sprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man eine Privatperson oder ein Unternehmer ist.
Ab welcher Höhe der ausstehenden Forderung lohnt es sich, ein Inkassounternehmen zu engagieren?
Viele Unternehmen stellen sich die Frage, ab welcher Forderungshöhe ein Inkasso Sinn macht. Dabei sollten Sie beachten, dass es keinen Mindestbetrag gibt, der gefordert werden kann. Sie können sich aber bei Ihrem Inkassodienstleister informieren, ob dieser einen Mindestbeitrag empfiehlt. Bei der ganzen Überlegung sollten Sie sich immer klar machen, dass Sie eine Leistung erbracht haben, wofür Sie keine Gegenleistung erhalten haben. Auch geringe Forderungen summieren sich mit der Zeit und jede offene Rechnung ist unnötiges Geld.
Wie viel kostet Inkasso?
Die Höhe der Inkassokosten hängt vom jeweiligen Dienstleister ab. Es ist jedoch so, dass der Schuldner alle Kosten tragen muss, wenn wirklich ein Zahlungsverzug vorliegt.
Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt – was sollten Sie wählen
Viele Inkassounternehmen haben sich im Gegensatz zu den meisten Rechtsanwälten, die in diesem Bereich tätig sind, auf dieses Gebiet spezialisiert. Ein seriöser Inkassodienstleister bringt außerdem noch rechtswissenschaftliches und kaufmännisches Fachwissen, eine große Erfahrung im Umgang mit Schuldnern und einen sehr großen Einblick in Wirtschaftsdaten mit. Diese Unternehmen wissen außerdem ganz genau, wie man mir dem nötigen Feingefühl in Mahn- und Verhandlungsverfahren vorgeht. Das oberste Gebot lautet hier Fairness. Leider haben Inkassounternehmen mit einem sehr schlechten Ruf zu kämpfen. Das ist bei Rechtsanwälten anders. Ein seriöser Inkassodienstleister handelt jedoch stets bedacht und führt seine Aufgabe, Ihre Liquidität wiederherzustellen, dennoch gezielt aus. Er spricht Ihre Schuldner gezielt an und zeigt Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten der Schuldenbegleichung. Um die Frage für sich zu beantworten, ob ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt Sie bessere Wahl ist, sollten Sie sich von vornherein darüber informieren, ob der Inkassodienstleister Sie auch im Fall der Fälle vor Gericht vertreten kann. Das sollte unbedingt der Fall sein.
Worauf kommt es international bei Inkasso an?
Sind Sie mit Ihrem Unternehmen international tätig? Sitzt Ihr Geschäftspartner, der seine Forderung nicht bezahlt, vielleicht im Ausland? Sollte dies der Fall sein, müssen Sie darauf achten, ein Inkassounternehmen zu beauftragen, das sich mit Auslandsinkasso auskennt. Die Firma kann Ihnen nur dann ein erfolgreiches Forderungsmanagement bieten, wenn es über gute Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes verfügt, mit Experten Vorort zusammenarbeiten, die unterschiedlichen Geschäftskulturen kennt und vor allem die Rechtsvorschriften in der Welt kennt. Sie sollten auch darauf achten, dass alle Inkassoaktivitäten von einem Unternehmen ausgeführt werden und Sie eine zentrale und persönliche Kontaktperson haben. Auch wenn Sie im Moment keine ausländischen Geschäftspartner haben, kann ein Inkassounternehmen mit internationalen Kenntnissen von großen Vorteil für Sie sein. Sollte Ihr Geschäftspartner auf einmal seinen Firmensitz ins Ausland verlegen oder Sie neue Partner dort finden, sind Sie bereits bestens vorbereitet.
So finden Sie einen seriösen Inkassodienstleister
Inkassodienstleistungen können nicht einfach irgendwelche Nebengeschäfte von Unternehmen sein, da es sich dabei um Rechtsdienstleistungen und keine kaufmännischen Prozesse handelt. Es muss sich also jedes Inkassounternehmen, das für Ihre Dienste Geld nimmt, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registrieren lassen und muss dafür auch Sachkunde nachweisen. Diese Behörde kann den Betrieb eines Inkassounternehmens untersagen, wenn dieses dauerhaft und regelmäßig gegen die Pflichten verstößt und sich nicht an das geltende Recht hält.