Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, ist das für den Vermieter mehr als ärgerlich und es kann ihn in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Damit die Probleme für den Vermieter nicht mehr werden, ist es unerlässlich, relativ zeitnah zu agieren, denn sollte eine Räumung durch das Gericht angestrebt werden, dauert dies mitunter mehrere Monate. In dieser Zeit wird der Mieter seine Miete vermutlich auch nicht bezahlen.
Diese Möglichkeiten bieten sich dem Vermieter
Das persönliche Gespräch ist immer der erste Schritt, wenn der Mieter nicht zahlt. Es zeigt ihm, dass man durchaus an einer außergerichtlichen Klärung interessiert ist. Tatsächlich sind nicht alle Mieter gleich Mietnomaden oder einfach unwillig zu bezahlen. Manchmal gibt es andere Gründe, weshalb die Miete nicht pünktlich auf Ihrem Konto war. Ein Mieter fühlt sich als Person mehr ernstgenommen, wenn Sie erst persönlich nachfrage, wo denn die fehlende Miete bleibt.
Sie haben die Möglichkeit, auch eine Mahnung zu schicken, in der Sie den Mieter auf seinen Rückstand hinweisen. Diese Option können Sie nutzen, wenn Sie Ihre Mieter nicht so gut kennen oder diese vielleicht weiter weg wohnen. Eine freundliche Mahnung ist nicht schlimm und sollte es einfach ein Versehen gewesen sein, so wird der Mieter bestimmt auch gleich die Miete überweisen. Damit diese aber auch rechtlich abgesichert ist, sollten Sie darauf achten, dass die Mahnung bestimmte Dinge enthält. So gehört in die Mahnung:
- Die Summe der ausstehenden Miete
- Die Bankdaten, auf die der Mieter die Mietzahlung überweisen soll
- Ein Stichtag, bis wann das Geld auf dem Bankkonto eingegangen sein muss
Verschicken Sie diese Mahnung unbedingt per Einschreiben, damit der Mieter nicht behaupten kann, er hätte sie nicht erhalten. Sie haben damit auch etwas auf der Hand und können nachforschen, falls die Mahnung tatsächlich auf dem Postweg verloren ging.
Bezahlt der Mieter trotz Mahnung seine Rückstände nicht, so ist ein Anwalt einzuschalten. Auch besteht die Möglichkeit, die Angelegenheit einem Inkassounternehmen zu übergeben. Entweder reichen Sie dann beim zuständigen Gericht eine Mahnklage ein oder Sie streben es gleich an, den Mieter gerichtlich zu kündigen.
Eine Räumung als letzter Ausweg
Leider gibt es auch unbelehrbare Mieter, die es einfach nicht einsehen, trotz Mahnung und gerichtlicher Androhung ihre Miete zu bezahlen. Sie können diese Mieter fristlos kündigen, sofern zwei Monatsmieten offen sind und die Mahnklagen unbeachtet blieben. Zahlt der Mieter zwar die Miete, aber eher unpünktlich und unregelmäßig, so können Sie ihn nur ordentlich kündigen.
Die Kündigung des Vermieters sollte immer schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Außerdem muss in ihr der Grund der Kündigung genannt sein. Selbstverständlich müssen Sie dem Mieter auch ein Widerspruchsrecht einräumen und ihn darauf hinweisen, dass er dieses hat. Auch ist es ratsam, in der Kündigung zu erwähnen, dass Sie einer weiteren Nutzung der Wohnung widersprechen.
Sofern der Mieter nun gleich nach Erhalt der Kündigung seine ganzen ausstehenden Mieten bezahlt, verliert die Kündigung ihre Wirksamkeit. Sollte der Mieter aber innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder in einen Zahlungsverzug kommen, so ist es ihm nicht mehr möglich, durch Zahlung die Kündigung aufzuheben.
Es gibt nun aber auch die Mieter, denen die Kündigung scheinbar egal ist und die die Wohnung nicht verlassen wollen. Hier benötigen Sie als Vermieter eine Räumungsklage, um an Ihr Ziel zu kommen. Diese können Sie bei Gericht einreichen, wenn der Mieter 14 Tage nach Kündigung immer noch die ausgezogen ist.
Achtung! Sie können eine Räumungsklage nur einreichen, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Ab jetzt wird das Gericht mit dem Mieter kommunizieren und alles in die Wege leiten, damit er auszieht. Handelt es sich aber um eine gebrechliche Person oder eine Familie mit Kindern, ist dies auch nicht immer so einfach. Meist dauert es dann sogar noch länger mit der Räumung, weil Sie die Mieter zum Schutz der Kinder nicht einfach so aus der Wohnung klagen können.
Suchen Sie das Gespräch
Es ist nicht einfach, mit manchen Mietern zu sprechen, da sie dies generell ablehnen. Doch als Vermieter sollten Sie sich auch ein Bild von der Situation machen können. Es gibt durchaus Gründe, weshalb die Miete nicht bezahlt wurde und wenn Sie diese kennen, können Sie auch besser entscheiden.
- Überweisungsfehler
- Vergesslichkeit
- Finanzielle Probleme
- Zahlungsunwilligkeit
Sollte sich in die Überweisung ein Fehler eingeschlichen haben, so kann das passieren. Mit Ihrer Mahnung wird der Mieter darauf hingewiesen und kann nachforschen, wo das Problem liegt.
Manche Mieter überweisen die Miete jeden Monat neu und haben keinen Dauerauftrag dafür eingerichtet. Natürlich kann die Zahlung vielleicht einmal vergessen werden, aber immer ist eher unglaubwürdig.
Arbeitslosigkeit oder Schulden können Mieter schnell in finanzielle Probleme treiben. Wenn Sie dies wissen, so ist das gut, da Sie so abwägen können, wann Sie Ihre Miete bekommen. Bei Arbeitslosigkeit bezahlt das Jobcenter die ausstehenden Mieten, doch das dauert ein wenig. Hat der Mieter Schulden, so können Sie zwar Verständnis zeigen, doch er muss auch wissen, dass er die Miete zu bezahlen hat. Ob Sie sich nun darauf einigen, dass er sie in zwei Raten bezahlt oder ob Sie ihm den Gang zur Schuldnerberatung anraten, dies bleibt Ihnen überlassen.
Natürlich haben manche Mieter auch einfach keine Lust darauf, Miete zu bezahlen. Diese Mietnomaden leben davon, mietfrei zu wohnen. Bevor Sie die Räumungsklage einreichen können, ziehen sie einfach weiter. Meist sogar noch bei Nacht und Nebel und als unbekannt verzogen, damit Sie Ihnen weder die offenen Mieten noch die Räumung oder Renovierung der Wohnung in Rechnung stellen können.
Vor zahlungsunwilligen Mietern schützen
Prüfen Sie Ihre zukünftigen Mieter ganz genau, bevor Sie einen Mietvertrag aufsetzen. Nicht nur die Abfrage der SCHUFA kann hier ratsam sein. Auch können Sie die letzten drei Gehaltsnachweise verlangen und Sie dürfen fragen, welche Verbindlichkeiten die Mieter von Ihrem Gehalt zahlen müssen.
Als Sicherheit für Sie selbst sollten Sie unbedingt die maximale Kaution von drei Kaltmieten verlangen und vielleicht sogar noch eine Bürgschaft einer weiteren Person. Fragen Sie den Mieter auch gerne, wer sein bisheriger Vermieter war. Dort können Sie nachfragen, wie die Zahlungen bisher eingegangen sind.
Einzige Ausnahme derzeit ist die Corona-Pandemie. Mieter, die ihre Arbeit verloren haben und nun zahlungsunfähig sind, haben bis Ende 2020 Zeit, ihre rückständigen Mieten komplett zu bezahlen.